Hundezone und -auslaufplätze
Übersicht über ausgewiesene Hundezonen und Hundeauslaufplätze in Wien – Flächen, in denen Hunde im öffentlichen Raum freien Auslauf haben dürfen
Rechtlicher Rahmen in Wien
In Wien gilt für Hunde im öffentlichen Raum eine generelle Pflicht: Hunde müssen entweder an der Leine geführt oder mit einem Maulkorb versehen sein. Das gilt für Straßen, Plätze, Grünflächen und öffentliche Orte.
Speziell in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden, an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten gilt Maulkorbpflicht. (wien.gv.at – Leinen- oder Maulkorbpflicht)
Besondere Bestimmungen gelten für Listenhunde an öffentlichen Orten, diese müssen immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die Hundezone.
Die Stadt Wien weist bestimmte Bereiche als Hundezonen oder Hundeauslaufplätze aus. In diesen ausgewiesenen Zonen entfällt die allgemeine Leinenpflicht – jedoch gelten weiter geltende gesetzliche Vorgaben zur Kontrolle des Hundes und zur Maulkorbpflicht an Orten mit vielen Menschen (z. B. Verkehrsmitteln, Veranstaltungen). (wien.gv.at – Hundezonen & Hundeauslaufplätze)
Wichtige Regeln in Hundezonen
Für einen angenehmen Aufenthalt für Halter und Hunde gibt es einige Dinge zu beachten:
Für einen angenehmen Aufenthalt für Halter und Hunde gibt es einige Dinge zu beachten:
- Auch in Hundezonen gilt: Hundekot muss entfernt werden und der Hund muss kontrollierbar bleiben.
- Gackisackerl mitnehmen – Spender sind bei allen Zonen angebracht. Leeren oder defekten Spender gefunden? Bitte ans Misttelefon 01 546 48 oder per E-Mail: post@ma48.wien.gv.at melden!
- Nicht jeder Bereich ist eingezäunt. Achte auf Schilder.
- Rücksicht nehmen! Nicht jeder Hund (und Halter) ist sozial und möchte Kontakt
- Wasser mitnehmen – besonders im Sommer!
- Nicht jede Zone ist für jeden Hund geeignet
- In öffentlichen Verkehrsmitteln ist für alle Hunde Leine und Maulkorb vorgeschrieben. (Wiener Linien Vorschriften)
Hundezone oder Hundeauslaufplatz
In Hundezonen oder Hundeauslaufplätzen dürfen sich Hunde grundsätzlich ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen. Eine wichtige Ausnahme hierbei gilt aber für
- Listenhunde: müssen in nicht umzäunten Hundezonen und auf allen Hundeauslaufplätzen Maulkorb tragen
- Hunde, die als „bissig“ gelten: müssen in allen Hundezonen und allen Hundeauslaufplätzen Maulkorb tragen
